Wir über uns
  Editorial
Historie
Verbandsstruktur
Bauherren Box
  Allgemeine Infos
Baubegleitung
Prüfleistungen
Prüfingenieur-Suche
Ingenieur Box
  Technische Mitteilungen
Erarbeitete Richtlinien

Forum Fachbeiträge
Bauvorschriften
Veranstaltungskalender
Der Prüfingenieur
Bewertungsstellen (BVS)
Schadensfalldatenbank
(Beta Version)
Aktuelles
  News / Presse
Kontakt
  Adresse / Ansprechpartner
Hilfe (Katastrophenfall)
Landesverbände
Europäische Kontakte
Home     E-Mail   Drucken
Mitgliedersuche Volltextsuche Übersicht    
Bad Reichenhall und die Folgen
 
Anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall äußert der Präsident der Bundesvereinigung der Prüfingenieure seine Bedenken zur derzeitigen Praxis der wiederkehrenden Bauüberwachung.

Im Nachgang zum Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall hat das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung die Richtlinie zur Überwachung der Verkehrssicherheit von baulicher Anlagen des Bundes erlassen, für deren Einhaltung die jeweils zuständigen Bauverwaltungen verantwortlich sind.

Für die Verkehrssicherheit der Gebäude aller anderen Eigentümer, z.B. auch großer Versammlungs-und Sportstätten der Kommunen, wurden von der Bauministerkonferenz der Länder lediglich Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/ Verfügungsberechtigten erlassen. Diese technischen Hinweise sind nur als Empfehlung zu verstehen, mit der die in den Bauordnungen der Länder postulierte Instandhaltungspflicht durch den Eigentümer erläutert wird. Es erfolgt jedoch keine Überprüfung durch Bauaufsichtsbehörden, ob diese
Hinweise auch berücksichtigt werden.

Die Gewährleistung von ausreichender Sicherheit bei der Planung, dem Bauen und der Instandhaltung kostet Geld. Sie verkommt zum finanziellen Spielball, wenn sie nicht durchgesetzt wird. Illusionen über das Verantwortungsbewusstsein der Finanzwelt haben sich bekanntlich nicht bewahrheitet.

Bei der Eissporthalle in Bad Reichenhall wurde nicht nur die Instandhaltung vernachlässigt, sondern auch die bautechnische Prüfung der Planung und der Bauausführung durch unabhängige Prüfingenieure unterlaufen.

Der Bürger hat das Recht auf die staatliche Durchsetzung ausreichender Sicherheit bei der Planung, dem Bauen und der Instandhaltung im Sinne des grundgesetzten Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Mit dem Rückzug des Staates auf die Position eines reinen Hinweisgebers ohne Eingriffs-und Sanktionsrechte wird dieses Grundrecht verletzt und Menschenleben gefährdet.

Das Gebot der Stunde ist die Rückbesinnung auf tätige, kompetente, konsequente und durch Sanktionen belegte staatliche Verantwortung, sonst ist die nächste Einsturzkatastrophe nur eine Frage der Zeit.

 zur Übersicht

Wir über uns · Bauherren Box · Ingenieur Box · Aktuelles · Kontakt · Impressum