Im Nachgang zur Urteilsverkündung im Prozess um den Einsturz der
Eishalle in Bad Reichenhall und in Anbetracht der veröffentlichten
Musterverordnungen (MBO und MPPVO) äußert der Präsident der
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V., Herr Dr.
Hans-Peter Andrä sein Unbehagen über das Vorgehen im
Bauordnungsrecht.
Tatenlos zuschauen, so wurde in der Tagesschau die Aufgabe der
Deutschen Bundesmarine vor Somalia bei der Bekämpfung von Piraten
charakterisiert. Man lasse Soldaten in deprimierender Weise im
Stich, weil sie durch rechtliche Beschränkungen ihrer
Handlungsfähigkeit Seeräuber nicht bekämpfen dürfen, sondern ihnen
nur tatenlos zuschauen und sie ziehen lassen müssen.
Diese Rahmenbedingungen sind charakteristisch für die in vielen
Bereichen juristisch erzwungene Lähmung des Handelns in der
Bundesrepublik Deutschland. Tatenlos zuschauen, auf dieses Minimum
wurde beispielsweise in den meisten Bundesländern die Zuständigkeit
der Bauaufsichtsbehörden gestutzt. Naheliegende Folge der
Beschränkung der Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit ist dann das
Bestreiten der Notwendigkeit – ein Teufelskreis.
Bei der kürzlich von der Bauministerkonferenz verabschiedeten
Novellierung – besser gesagt: Nivellierung – der Musterbauordnung
und der Musterbauprüfverordnung wurde die Mitarbeit der
Prüfingenieure und der in den Bauaufsichtsbehörden tätigen
Ingenieure vorsätzlich ausgebremst, konstruktive Vorschläge wurden ignoriert.
Die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. hatte
im Februar dieses Jahres unter Federführung von Herrn Prof. Dr.-Ing. habil Bernd
Dressel in einem an die
Bauministerkonferenz gerichteten Brief klärende
Formulierungsvorschläge für die MBO bzw. M-PPVO unterbreitet, die konkreter als bisher die gelebte
Wirklichkeit der Gefahrenabwehr in Planung und Bauprozess und den aktuellen Stand des in den
europäischen Normen verankerten Sicherheitskonzeptes wiedergeben sollten. Die
Vorschläge wurden im Antwortschreiben mit der Begründung ignoriert, dass sich
„Die Überarbeitung
der Mustervorschriften strikt auf das zur Umsetzung der beiden
europäischen Richtlinien (Dienstleistungsrichtlinie und Berufsqualifikations-anerkennungsrichtlinie) Unerlässliche
beschränke.“ Auch die Bitte der BVPI nach einem Gesprächstermin
wurde mit der Begründung abgewiesen, dass „…die Fachkommission eine mündliche Erörterung der
Anregungen nicht für zielführend halte.“
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Fachkommission Baurecht der
Argebau mit der Maßgabe des tatenlosen Zuschauens der Bauaufsicht unter dem
formaljuristischen Vorwand der Eigenverantwortung des Bauherren das Recht des Bürgers auf Leben
und körperliche Unversehrtheit aushöhlt. Im Nachgang zu Bad Reichenhall
werden vorbeugende Maßnahmen zur Sicherstellung der Standsicherheit baulicher Anlagen
flächendeckend
mehr und mehr abgeschafft. Diesen Umstand sollte man aber bei der
Suche nach den Schuldigen der so initiierten nächsten Einsturzkatastrophe auch
berücksichtigen. |