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Tatenlos zuschauen! Aber wie lange noch?
 
Im Nachgang zur Urteilsverkündung im Prozess um den Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall und in Anbetracht der veröffentlichten Musterverordnungen (MBO und MPPVO) äußert der Präsident der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V., Herr Dr. Hans-Peter Andrä sein Unbehagen über das Vorgehen im Bauordnungsrecht.

Tatenlos zuschauen, so wurde in der Tagesschau die Aufgabe der Deutschen Bundesmarine vor Somalia bei der Bekämpfung von Piraten charakterisiert. Man lasse Soldaten in deprimierender Weise im Stich, weil sie durch rechtliche Beschränkungen ihrer Handlungsfähigkeit Seeräuber nicht bekämpfen dürfen, sondern ihnen nur tatenlos zuschauen und sie ziehen lassen müssen.

Diese Rahmenbedingungen sind charakteristisch für die in vielen Bereichen juristisch erzwungene Lähmung des Handelns in der Bundesrepublik Deutschland. Tatenlos zuschauen, auf dieses Minimum wurde beispielsweise in den meisten Bundesländern die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden gestutzt. Naheliegende Folge der Beschränkung der Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit ist dann das Bestreiten der Notwendigkeit – ein Teufelskreis.

Bei der kürzlich von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Novellierung – besser gesagt: Nivellierung – der Musterbauordnung und der Musterbauprüfverordnung wurde die Mitarbeit der Prüfingenieure und der in den Bauaufsichtsbehörden tätigen Ingenieure vorsätzlich ausgebremst, konstruktive Vorschläge wurden ignoriert. Die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. hatte im Februar dieses Jahres unter Federführung von Herrn Prof. Dr.-Ing. habil Bernd Dressel in einem an die
Bauministerkonferenz gerichteten Brief klärende Formulierungsvorschläge für die MBO bzw. M-PPVO unterbreitet, die konkreter als bisher die gelebte Wirklichkeit der Gefahrenabwehr in Planung und Bauprozess und den aktuellen Stand des in den europäischen Normen verankerten Sicherheitskonzeptes wiedergeben sollten. Die Vorschläge wurden im Antwortschreiben mit der Begründung ignoriert, dass sich „Die Überarbeitung
der Mustervorschriften strikt auf das zur Umsetzung der beiden europäischen Richtlinien (Dienstleistungsrichtlinie und Berufsqualifikations-anerkennungsrichtlinie) Unerlässliche beschränke.“ Auch die Bitte der BVPI nach einem Gesprächstermin wurde mit der Begründung abgewiesen, dass „…die Fachkommission eine mündliche Erörterung der Anregungen nicht für zielführend halte.“

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Fachkommission Baurecht der Argebau mit der Maßgabe des tatenlosen Zuschauens der Bauaufsicht unter dem formaljuristischen Vorwand der Eigenverantwortung des Bauherren das Recht des Bürgers auf Leben und körperliche Unversehrtheit aushöhlt. Im Nachgang zu Bad Reichenhall werden vorbeugende Maßnahmen zur Sicherstellung der Standsicherheit baulicher Anlagen flächendeckend
mehr und mehr abgeschafft. Diesen Umstand sollte man aber bei der Suche nach den Schuldigen der so initiierten nächsten Einsturzkatastrophe auch berücksichtigen.

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