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| Prüfleistungen: Ganzheitliche Prüfaufgaben | |
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| Die 18 Prüfbereiche des DPÜ | |
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Bereich 01: Gebrauchstauglichkeit
des erweiterten Rohbaus inkl. Baugrund
Vom Standsicherheitsnachweis bis hin zur Gebrauchstauglichkeit werden
alle relevanten Gewerke des Rohbaus überwacht. Der Nachweis der
Standsicher- Der Prüfsachverständige Die Standsicherheit ist eng und praktisch untrennbar mit der Gebrauchs- Bereich 02: Konstruktiver Brandschutz
Bei der Errichtung von Gebäuden dürfen nur Materialien verwendet
werden, die einem evt. Brand widerstehen oder nur eine begrenzte
Ausbreitung erlauben. Bereich 03: Wärmeschutz und Energieeinsparungen: Die heute gültige Wärmeschutzverordnunq sorgt für ein notwendiges Maß an Wärmedämmung. Der Prüfsachverständige • kontrolliert die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung • sorgt für die Abstimmung mit anderen Fachdisziplinen • überprüft den Feuchteschutz Er bestätigt mit seinem Zertifikat den Wärmebedarfsausweis. Bereich 04: Schallschutz Schallschutz ist insbesondere dort einzuhalten, wo Menschen in räumlicher Nähe arbeiten oder wohnen. Schallübertragungen innerhalb des Gebäudes können erheblich stören. Schutz gegen Außenlärm ist notwendig, um ein angenehmes Wohnen auch an belebten Orten zu gewährleisten.Der Prüfsachverständige • überprüft die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen • überprüft die Einhaltung der entsprechenden Normen Im Bedarfsfall werden anschließend Messungen des vorhandenen
Schall- Bereich 05: Planerischer Brandschutz Bei der Planung des Gebäudes sind umfangreiche Maßnahmen des planeri-schen Brandschutzes zu beachten. Der Prüfsachverständige überprüft u. a.: • die Einhaltung der Fluchtwege • die Einhaltung der Grenzabstände • die Zuwegung für die Feuerwehr Bereich 06: Ausbaugewerke des allgemeinen Hochbaus Ärgernisse gibt es häufig bei der Abnahme und Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn. Unsachgemäße Ausführung der Ausbaugewerke werden nicht erkannt oder nur unzureichend nachgebessert.Der Prüfsachverständige des DPÜ überwacht insbesondere folgende Ausbau- gewerke: • Fenster und Türen (Dichtigkeit und Wärmebrücken) • Putz- und Estricharbeiten • Fliesenbeläge und Sanitärinstallationen • Teppichböden und Malerarbeiten • Leichtbauwände, sonstiger Dachausbau usw. Bereich 07: Klima- und Versorgungstechnik In der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik überwachen die Prüfsach-verständigen die Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- und Energiespar- Vorschriften nach dem jeweils neuesten Stand der Technik in Planung und Ausführung. Die Prüfung von lufttechnischen Anlagen erfolgt darüber hinaus nach Vorschriften der Sonderbauverordnungen für Garagen, Versammlungs- stätten, Waren- und Geschäftshäuser, Hochhäuser, Krankenhäuser usw. Auch zur Begutachtung bei Problemen und Streitfällen führen die Sachver- ständigen Prüfungen durch. Die Prüfungen werden insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten vorgenommen: • allgemeine Betriebsbereitschaft • Einhaltung der brandschutztechnischen Funktionen • Erfüllung lufthygienischer Erfordernisse Bereich 08: Fördertechnik Aufzüge, Rolltreppen und andere Beförderungsmittel innerhalb eines Gebäu-des bedürfen vor Inbetriebnahme und während des Betriebes sachkundiger Prüfungen. Der Prüfsachverständige führt diese Prüfungen durch. Bereich 09: Elektrotechnik Der Prüfsachverständige• überprüft Planungen im Hinblick auf die Umsetzung und Einhaltung • führt Berechnungen durch, die Grundlage für den sicheren Betrieb • kontrolliert bei Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrische Stark- • zeigt Fehler- und Schwachstellen, die bei den Prüfungen ermittelt werden • überwacht baubegleitend die Errichtung großer, komplexer elektrischer • beurteilt die brandschutztechnischen Maßnahmen, die mit der Errichtung • bestätigt durch ein Prüfzeugnis den ordnungsgemäßen Zustand Ein weiteres Betätigungsfeld ist Bereich 10: Energiehaushalt (im Hinblick auf einen Energiepass)
Die Prüfsachverständigen des DPÜ achten von Beginn an
verantwortungs- Bereich 11: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Unglücklicherweise werden immer häufiger Einbrüche in Ein- und Mehr- Bereich 12: Baudynamik Nicht ruhende Belastungen sind insbesondere bei Bauwerken zu berück-sichtigen, die eine schlanke Struktur besitzen und darum leicht zu Schwing- ungen angeregt werden können. Hervorgerufen werden diese Schwingungen durch Belastungen beispielsweise aus Windböen und Verkehrslasten sowie Zügen und anderen periodisch wiederkehrenden Lasten. Insbesondere ist bei folgenden Bauwerken eine Prüfung der Baudynamik des Prüfsachverständigen anzuraten: • Schornsteine und Masten • Fernmelde- und andere Türme • Windkraftanlagen • Maschinenfundamente • Lüftungsanlagen in Gebäuden • Straßen- und Eisenbahnbrücken, usw. Bereich 13: Deponietechnik Die gastechnischen Anlagen auf Deponien, insbesondere die technischen Ausrüstungen der Deponiegasfassung, der Deponiegasfortleitung, der Depo-niegasverwertung oder -entsorgung bedürfen aus abfall- und immissions- schutzrechlichen Bestimmungen der Prüfung durch Sachverständige. Mit diesen Prüfungen leisten die Sachverständigen des DPÜ einen wirkungsvollen Beitrag zur Gewährleistung der Grenzen und Bedingungen des sicheren Betriebes und zum Schutz der Umwelt. Bereich 14: Begleitung des Bauvorhabens im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit Entscheidungshilfen zur Realisierung eines Bauvorhabens sind naturgemäß von Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit abhängig. Die Begleitung durch einen ansonsten vom Bauvorhaben unabhängigen Sachverständigen im Hinblick auf eine wirtschaftliche Lösung spart letztendlich dem Bauherrn Geld und sorgt für die Verwirklichung der angestrebten Funktionen des Bauwerks.Der Prüfsachverständige begleitet Ihr Bauvorhaben von der Vorplanung bis zur Inbetriebnahme in allen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschriebenen Phasen. Bereich 15: Anlagen-, Prozess- und Verfahrenssicherheit Die Risiken der Technik sind allgegenwärtig. Störungen des bestimmungs-gemäßen Betriebes von genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sorgen täglich für Schlagzeilen in den Medien. Sicherheitstechnische Prüfungen und die Bewertung von sicherheitstechnischen Unterlagen durch Sachverständige nach § 29a Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) leisten einen wirksamen Beitrag zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und des Umweltschutzes. Sachverständige werden dabei nicht nur durch Anordnung der Genehmigungsbehörden tätig, sondern stellen ihre Fachkom- petenz und Erfahrungen für die Prüfung, Überwachung und Abnahme der Anlagen auch dem Betreiber direkt zur Verfügung. Speziell für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sichert das DPÜ für Betreiber und Investoren durch den Einsatz anerkannter Sach- verständiger ein hohes Niveau bei der Durchsetzung der erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der angestrebten Unternehmerziele und bewirkt damit gleichzeitig eine Reduzierung von Restrisiken, die durch Versicherungen abzudecken sind. Bereich 16: Renovierung und Altbausanierung Um Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen zu planen, ist eine Bestands-aufnahme und ein sinnvolles Sanierungskonzept erforderlich. Zu diesem Konzept gehören eine Machbarkeitsstudie und ein Kostenansatz. Der Prüfsachverständige des DPÜ führt die oben genannten Maßnahmen durch und begleitet die Ausführung der Sanierung bzw. Renovierung. Bereich 17: Boden- und Umweltanalytik Beim Kauf eines Grundstücks mit der Absicht, dort ein Gebäude zu errichten, ist es notwendig, die Tragfähigkeit und die eventuell vorhandene chemische Belastung (Altlasten) des Bodens vorab prüfen zu lassen. Dies übernimmt der Sachverständige des DPÜ, so dass Sie sicher den Wert des Grundstücks beurteilen können.Bereich 18: Technischer Umweltschutz Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffenund über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS).
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