Ein wichtiger Aspekt der baubegleitenden Qualitätssicherung von Bauvor-
haben ist die unabhängige Prüfung von Planung und Ausführung. Der Bau-
herr ist rechtlich gesehen für die Einhaltung der Vorschriften
verantwortlich.
Er selbst erwartet ein einwandfreies und seinen Wünschen entsprechendes
Bauwerk.
Der Bauherr bestimmt, in welchen Leistungsbereichen er einen „Prüfsachver-
ständigen" seines Vertrauens einschalten möchte. Dieser koordiniert
dann unter Hinzuziehung eines Fachkollegen dessen Leistung, wenn die beauf-
tragten Leistungsbereiche fachübergreifende Zusammenarbeit erforderlich
machen.
Wer ist DPÜ?
Ziele und Leistungen des DPÜ
Zielgruppe
Ablauf und Umfang des Prüfverfahrens
So funktioniert's

Wer ist DPÜ?
Das Deutsche Institut für Prüfung und Überwachung e. V.
(DPÜ) ist
eine Dachorganisation freiberuflicher Sachverständigenorganisationen mit
fachübergreifender Ausrichtung.
Trägerorganisationen sind der Bau-Überwachungsverein e. V. (BÜV) und
die technische Organisation von Sachverständigen e. V. (TOS).
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Ziele und Leistungen des DPÜ
Qualitätssichernde Maßnahmen, Stichworte wie Qualitätsmanagement,
„QM“ und „QS“, sind zur Zeit in aller Munde. Sie haben sowohl für
die Planung und für die Planungsabläufe als auch für die Ausführung
von Bauwerken Bedeu-
tung. Sie dienen vorrangig der Eigenkontrolle, der Rationalisierung und
der strukturierten Organisation der Büros und der Firmen.
Ein bedeutendes Element zur Sicherung der Bauqualität ist die Fremdkon-
trolle in Planung und Ausführung; die stichprobenartig entsprechend den
Bauabschnitten durchgeführt wird.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist der wichtige Teilaspekt zur Prüfung
der Tragwerksplanung als Beispiel für eine Fremdkontrolle bekannt. Nur
durch baubegleitende externe, d. h. unabhängige Kontrollen der Planung
und der Ausführung können Baufehler wirksam reduziert und Bauschäden
vermieden werden. Nur mit dieser ganzheitlichen Vorgehensweise wird die größtmögliche
Wirkung erzielt.
Diese Kontrollen übernehmen die Prüfsachverständigen im DPÜ.
Die Deregulierung in den Genehmigungsverfahren der Bundesländer hat schon
jetzt zu einer größeren Schadenshäufigkeit geführt.
Der Schadensbericht der Bundesregierung weist geschätzt jährliche Kosten
vermeidbarer Neubauschäden von 3,1 bis 3,6 Milliarden DM (1985 – 1992)
aus. Werden vermeidbare Bauschäden bei Instandsetzungs- und Moderni-
sierungsmaßnahmen hinzugezählt, so ergeben sich für das Jahr 1992
ca. 6,7 Milliarden DM Schadenskosten an Hochbauleistungen.
Zitat aus dem Schadensbericht (3/1996):
„Angesichts der dringend benötigten Mittel zur Erhaltung des
Gesamtbau-
bestandes muss weiterhin an einer deutlichen Senkung dieser für die
Volkswirtschaft unproduktiven Kosten gearbeitet werden."
Laut statistischer Untersuchungen sind 70% der Bauschäden auf
Planungs- und Ausführungsfehler zurückzuführen.
Das „Prüfangebot“ des DPÜ ist ganzheitlich angelegt und umfasst
daher
neben der Bautechnik auch die gesamte Anlagentechnik (z. B. Heizung, Lüftung,
Sanitär, Elektroinstallation). Die Auftraggeber können die Sach-
verständigen
im DPÜ ganzheitlich oder nur für Teilbereiche, so z. B. nur
für die Rohbauphase, individuell zur Betreuung einschalten.
Die Leistungsbereiche (Module) sind einem Faltblatt zu entnehmen.
Die Tätigkeit der Sachverständigen des DPÜ wird mit der Ausstellung
eines Zertifikates dokumentiert.
Die überprüfende Tätigkeit, auch der Ausführung, ersetzt nicht den
Bauleiter, den unabhängigen Architekten oder Ingenieur. Der Prüfsachverständige
(SV) wird vielmehr partnerschaftlich mit diesem zusammenwirken und ihn u.
a. auch bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, z. B. Wärme- und
Schalls-
chutz, unterstützen.
Der Sachverständige, gegebenenfalls die SV-Gemeinschaft, unterstützt die
Planungsbeteiligten und den Bauleiter bei der Qualitätssicherung und
leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Verbraucherschutz.
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Zielgruppe des DPÜ:
Das Element der Fremdkontrolle, vertreten durch das DPÜ, wendet sich
• an den Bauherrn, dem durch ein Zertifikat das Ergebnis der unabhängigen Prüfung und damit eine mängelfreie Ausführung bescheinigt
wird
• an den bauleitenden Architekten, der mit der unterstützenden
Hinzuzie-
hung des unabhängigen Prüfsachverständigen für eine
Verbesserung der Bauüberwachung sorgt und damit zur Verminderung von
Bauschäden beiträgt
• an den Bauträger oder Immobilienmakler, der seinem Bauherrn bzw.
Käufer
durch den Prüfsachverständigen die mängelfreie Herstellung nachweist
• an das ausführende Bauunternehmen, das seinem Auftraggeber mit der
Einschaltung des Prüfsachverständigen einerseits die mängelfreie
Herstell-
ung nachweist und andererseits den Umfang von
Nachbesserungsarbeiten (Gewährleistungsarbeiten)
mindert
Ferner sind Kreditgeber und Versicherer an der mängelfreien
Herstellung
von Bauwerken und damit an der Wertbeständigkeit
interessiert. Die volle Wirksamkeit der ganzheitlich prüfenden Tätigkeit der im DPÜ
vertretenden Sachverständigen kann nur in enger, vertrauensvoller
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern und Planern wirksam
werden.
Das DPÜ wendet sich daher mit seinem Leistungsangebot an die
Bauherren, Bauherrenvertreter und Baugesellschaften, die die Bedeutung
unabhängiger baubegleitender Kontrolle zu schätzen wissen und demzufolge
zu enger Zusammenarbeit bereit sind.
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Ablauf und Umfang des Prüfverfahrens
Der Ablauf und der Umfang des Prüfverfahrens orientieren sich
inhaltlich
und zeitlich ausschließlich an dem Ziel der Vorbeugung und der Qualitäts-
sicherung. Einzelheiten sind zwischen den Beteiligten zu
vereinbaren.
Die 18 Prüfbereiche des DPÜ
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So funktioniert's
• Sie wählen einen Ansprechpartner Ihres Vertrauens
• Mit Ihm besprechen Sie, welche Prüfbereiche für Ihr Bauvorhaben
sinnvoll sind
• Der finanzielle Rahmen wird festgesetzt. Alle notwendig
werdenden zusätzlichen
Leistungen werden vorab mit Ihnen abgestimmt
• Die bautechnischen Unterlagen werden geprüft und wichtige
Bauphasen überwacht
• Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erhalten Sie ein DPÜ-Zertifikat
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Weitere Informationen im Bereich „Prüfleistungen“:
Bautechnische
Prüfung
Prüfung nach VAwS
Sonderprüfaufgaben
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