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26.06.2009
Die Rolle des Prüfingenieurs im System
der vorbeugenden Gefahrenabwehr
Prof. Dr.-Ing. Bernd Dressel
(Stahlbau 78 (2009), Heft 3)
Das Prinzip der vorbeugenden Gefahrenabwehr zieht sich wie ein roter Faden durch die historische Entwicklung des Bauordnungsrechts. In der gegenwärtigen Musterbauordnung ist gefordert, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen durch bauliche Anlagen, nicht gefährdet werden. Die Kontrolle darüber ist Aufgabe des Staates und obliegt den Bauaufsichtsbehörden.
Zu ihrer Entlastung beauftragen die Bauaufsichtsbehörden staatlich
anerkannte Prüfingenieure mit der Wahrnehmung der bauaufsichtlichen
Prüfung der Standsicherheit und des Brandschutzes. Entscheidend dabei
ist, dass die Prüfingenieure unabhängig sind von den wirtschaftlichen
Interessen des Bauherrn. Bisher war diese Unabhängigkeit dadurch
gesichert, dass die Prüfingenieure hoheitlich tätig waren und ihre
Aufträge unmittelbar von den Bauaufsichtsbehörden erhielten.
Im Zuge sogenannter Deregulierungsmaßnahmen haben einige Bundesländer in
den letzten Jahren ihre Bauordnungen verändert mit der fatalen Folge,
dass Sicherheitsdefizite entstanden sind. Die Unabhängigkeit der
Prüfingenieure und damit die Qualität der vorbeugenden Gefahrenabwehr
wurde durch das Gestatten privater Beauftragungen entscheidend
verringert. Darüber hinaus wurden verschiedene Bauvorhaben mit
vermeintlich geringeren Sicherheitsanforderungen von der Prüfpflicht
freigestellt.
Diese Veränderungen widersprechen dem Sicherheitskonzept der DIN
1055-100, das mit der Europäischen Normung abgestimmt ist. Das dort
geforderte Sicherheitsniveau setzt expressis verbis die unabhängige
Prüfung der Tragwerksplanung voraus.
Weitere Risiken für die Unabhängigkeit und Qualität der bautechnischen
Prüfung durch die Prüfingenieure drohen bei einer unkritischen Anwendung
der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.
In Übereinstimmung mit den Erfahrungen der Prüfingenieure zeigen
aktuelle Risikoanalysen, dass es für ein modernes System der
vorbeugenden Gefahrenabwehr unerlässlich ist, Umfang und Intensität der
bauaufsichtlichen Kontrollmaßnahmen dem Gefährdungspotential des
jeweiligen Bauvorhabens anzupassen. Nach dem Vorschlag der
Bundesvereinigung der Prüfingenieure auf dem IABSE-Symposium 2007
sollten die Kontrollmaßnahmen künftig auf der Grundlage des Eurocodes EN
1990 entsprechend dem Sicherheitsrisiko nach drei Gefährdungsklassen
abgestuft werden.
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