Prüfingenieure helfen durch fachliche Begleitung und Kontrolle, Risiken im Zusammenhang mit der Standsicherheit und dem Brandschutz von Gebäuden zu vermeiden. Gebäude sind in der Regel Unikate und keine Serienprodukte, weswegen vorausschauende Risikoprävention geboten ist.
Der Gesetzgeber hat sich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, Risiken durch Schäden infolge des Versagens baulicher Anlagen von Nutzern und der allgemeinen Öffentlichkeit fernzuhalten. Umgesetzt wird diese Verpflichtung in Deutschland über die unabhängige bautechnische Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Die hoheitliche, präventive Prüfung durch den Prüfingenieur / Prüfsachverständigen hat sich in Deutschland im Hinblick auf eine erfolgreiche Gefahrenabwehr bewährt. Darüber hinaus weist sie durch die damit verbundene Qualitätssicherung sowohl in privatwirtschaftlicher als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht eine positive Bilanz auf.
Bundesvereinigung
der Prüfingenieure
für Bautechnik e. V.
Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin
Geschäftsführer:
RA Henning Dettmer
Tel: +49 30 3198914 0
Mail: info@bvpi.de
BVPI Stellungnahme zum Entwurf des BMJ - „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)“
Die BVPI begrüßt die Absichten des BMJ, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen innovatives und kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Der vorliegende Entwurf ist nur bedingt geeignet, diese Zielsetzungen umzusetzen.Jedes Gebäude wird nach individuellen Vorstellungen des Bauherrn hergestellt und ist somit ein Unikat! Um so wichtiger ist es, Fehler in den technischen Unterlagen und in der Bauausführung rechtzeitig zu erkennen, um daraus folgenden Bauschäden vorzubeugen. Neben nicht absehbaren Folgekosten erspart die bautechnische Prüfung auch mögliche Rechtsstreitigkeiten.
Durch den wachsenden Kostendruck auf die Baufirmen wird die unabhängige Prüfung der Bauausführung durch den Prüfingenieur für Bautechnik mehr und mehr zu einem wichtigen Sicherheitsbaustein.
Die unabhängige Prüfung ist im Interesse aller am Bau Beteiligten zur Sicherheit von Bauwerken und zur Erhaltung ihrer Qualität im Sinne des Verbraucherschutzes unentbehrlich.