Bautechnische Prüfung in Deutschland

Qualität und Sicherheit im Bauwesen

Prüfingenieure helfen durch fachliche Begleitung und Kontrolle, Risiken im Zusammenhang mit der Standsicherheit und dem Brandschutz von Gebäuden zu vermeiden. Gebäude sind in der Regel Unikate und keine Serienprodukte, weswegen vorausschauende Risikoprävention geboten ist.

Der Gesetzgeber hat sich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, Risiken durch Schäden infolge des Versagens baulicher Anlagen von Nutzern und der allgemeinen Öffentlichkeit fernzuhalten. Umgesetzt wird diese Verpflichtung in Deutschland über die unabhängige bautechnische Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Die hoheitliche, präventive Prüfung durch den Prüfingenieur / Prüfsachverständigen hat sich in Deutschland im Hinblick auf eine erfolgreiche Gefahrenabwehr bewährt. Darüber hinaus weist sie durch die damit verbundene Qualitätssicherung sowohl in privatwirtschaftlicher als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht eine positive Bilanz auf.

Kontakt

Bundesvereinigung
der Prüfingenieure
für Bautechnik e. V.

Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin

Geschäftsführer: 
RA Henning Dettmer

Tel: +49 30 3198914 0

Mail: info@bvpi.de

Bauproduktenverordnung

Hartmut Kalleja - Präsident der BVPI

Sicherheit ist nicht verhandelbar

Dr.-Ing. Hartmut Kalleja
kalleja@bvpi.de

BVPI Arbeitstagung am 20. und 21. September 2024 in Wiesbaden

Arbeitstagung Wiesbaden 2024

Aktuelles

27.09.2024

Dr.-Ing. Maike Timm zur neuen Präsidentin der BVPI gewählt

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 19.09.24 in Wiesbaden wurde Frau Dr.-Ing. Maike Timm zur neuen Präsidentin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) gewählt.
06.09.2024

BVPI Stellungnahme zum Entwurf des BMJ - „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)“

Die BVPI begrüßt die Absichten des BMJ, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen innovatives und kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Der vorliegende Entwurf ist nur bedingt geeignet, diese Zielsetzungen umzusetzen.
15.07.2024

Anerkennungsverfahren für Prüfingenieure für Standsicherheit 2024/25

Die Antragunterlagen für das Anerkennungsverfahren 2024/2025 müssen bis spätestens 30. August 2024 bei den jeweiligen Anerkennungsbehörden / Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder vorliegen.

Termine

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Bauherren - Informationen

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.

Jedes Gebäude wird nach individuellen Vorstellungen des Bauherrn hergestellt und ist somit ein Unikat! Um so wichtiger ist es, Fehler in den technischen Unterlagen und in der Bauausführung rechtzeitig zu erkennen, um daraus folgenden Bauschäden vorzubeugen. Neben nicht absehbaren Folgekosten erspart die bautechnische Prüfung auch mögliche Rechtsstreitigkeiten.
Durch den wachsenden Kostendruck auf die Baufirmen wird die unabhängige Prüfung der Bauausführung durch den Prüfingenieur für Bautechnik mehr und mehr zu einem wichtigen Sicherheitsbaustein.

Die unabhängige Prüfung ist im Interesse aller am Bau Beteiligten zur Sicherheit von Bauwerken und zur Erhaltung ihrer Qualität im Sinne des Verbraucherschutzes unentbehrlich.

Fachinformationen