EuGH Urteil: Berufspolitische Folgerungen der Kammern und Verbände

17.09.2019

Die Planerorganisationen des "Berliner Verbändegesprächs" haben im Nachgang zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Mindest- und Höchstsätzen der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet. Die Planerorganisationen sprechen sich für eine zweistufige Umsetzung aus:

1. Stufe: Anpassung der HOAI nach dem Modell der Steuerberatervergütungsverordnung (vorgesehene Honorare nach HOAI gelten nur dann nicht, wenn etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird; ausdrücklicher Angemessenheitsvorbehalt; Regelsatz als Regelgebühr).


2. Stufe: Schaffen der formalen, berufspolitischen und politischen Rahmenbedingungen und Schließen der rechtlichen Lücken zur Herstellung von Kohärenz und damit zur Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Mindestsätze. Ziel ist die stärkere Durchsetzung der vom EuGH anerkannten Notwendigkeit qualitätssichernder und verbraucherschützender Elemente bei Planungsleistungen.

Positionspapier Berufspolitische Folgerungen  09 2019 [PDF]