Arbeitsschutzstandard COVID 19

22.04.2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zusammen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den Arbeitsschutzstandard COVID 19 erarbeitet. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie.
Das betriebliche Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ist auch von Ingenieurbüros im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu beachten und umzusetzen.

Arbeitsschutzstandard COVID 19 [PDF]