Bund und Planerverbände legen Regeln für die Planung und Überwachung von Projekten des Wasserstraßenbaus fest

15.04.2025

Vertreter der öffentlichen Hand und dreier Verbände haben Verhaltensregeln erarbeitet, deren Einhaltung sie wechselseitig zum Maßstab für die gemeinsame Planung und Überwachung von Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen erheben wollen.

Der Grundgedanke der Charta, das Miteinander aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten zu fördern, wird auch von den Prüfingenieuren bei Ihrer unabhängigen Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip unterstützt. Dabei trägt eine rechtzeitige Einbindung des Prüfingenieurs in Verbindung mit einer vertrauensvollen und wertschätzenden Zusammenarbeit dazu bei, Bauvorhaben sowohl in  der Planungs- als auch in der Realisierungsphase zu beschleunigen und eine sichere und wirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten.

Unterzeichnet haben die Charta der Leiter der Wasserstraßen-·und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Eric Oehlmann, die Leiterin des Arbeitskreises Wasserstraßen im Verband Beratender Ingenieure VBI, Dr.-Ing. Jeanette Ebers-Ernst, der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, und Dr.-Ing. Ulrich Jäppelt, Mitglied der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI).

Charta der Zusammenarbeit bei Planung und Bauüberwachung von Baumaßnahmen an Wasserstraßen [PDF]