BVPI-Stellungnahme zur MVStättVO

26.05.2025

Nach Einschätzung der BVPI  bleibt der vorliegende Entwurf deutlich hinter den Erfordernissen, Erwartungen und Möglichkeiten zurück. Sonderbauverordnungen sollen die Besonderheiten von baulichen Anlagen oder deren Nutzung angemessen berücksichtigen. Darüber hinausgehende Regelungen sind überflüssig, da sich ausreichende Regelungen in der Musterbauordnung finden. 
Vergleichbare Risiken, Einrichtungen oder Maßnahmen sollen in unterschiedlichen Sonderbauverordnungen auch gleich behandelt werden. Chancen, Risiken und gesellschaftliche Veränderungen sollen in der Fortschreibung einer Sonderbauverordnung berücksichtigt werden.

Die vom Koordinierungsausschuss Brandschutz (KAB) erarbeiteten detaillierten Vorschläge und Kommentare zur Weiterentwicklung der MVStättVO entnehmen Sie bitte der Stellungnahme:
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