Neue Technische Mitteilungen im Brandschutz

16.01.2026

Der Technische Koordinierungsausschuss Brandschutz der BVPI (KAB) hat zwei neue Technische Mitteilungen zum vorbeugenden Brandschutz veröffentlicht, die auf der Webseite der BVPI in den Fachinformationen abrufbar sind.
Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Fassung 2025/1 fordert in Anhang 14 (TR TGA) in den Abschnitten 2.3 und 3.3, dass bei Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen „alle notwendigen Angaben zur Planung, Bemessung und Ausführung in den Bauvorlagen, soweit erforderlich im Brandschutznachweis darzustellen sind“.
Der Text der MVV TB enthält jedoch keine weitergehende Konkretisierung dazu, welche Angaben im Sinne der Regelung als notwendig anzusehen sind.
Vor diesem Hintergrund wurden die Technischen Mitteilungen TM 09b 003 Brandmeldeanlagen und TM 09b 014 Alarmierung in der Arbeitsgruppe Technische Mitteilungen des KAB erarbeitet. Ziel der Dokumente ist es, zu präzisieren, welche Angaben im Brandschutznachweis für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen im Sinne der MVV TB erforderlich sind.  
Zusätzlich werden umfangreiche Hinweise zum bauordnungsrechtlichen Kontext sowie allgemeine Empfehlungen zur Konzepterstellung gegeben.

TM 09b 003 Brandmeldeanagen [PDF]

TM 09b 014 Alarmierung [PDF]