Stellungnahme zur Änderung der MBO und MBauVorlV

06.01.2020

Die BVPI hat sich intensiv mit der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und Musterbauvorlagenverordnung (MBauVorlV) zur Erleichterung digitaler Verfahren beschäftigt und eine Stellungnahme erarbeitet.
Diese wurde der Fachkommission Bauaufsicht am 20. Dezember 2019 zugesandt.

Grundsätzlich begrüßt die BVPI die Initiative der Anpassung zur verstärkten Nutzung elektronischer Verfahren mit dem Ansatz zur Verschlankung von Schriftformerfordernissen.
An bestimmten Stellen kann auf das Schriftformerfordernis aber nicht verzichtet werden.
Die Schriftform gehört demnach mindestens an den Anfang eines Verwaltungsverfahrens (Bauantrag), an haftungsrelevante Schnittstellen (Bauvorlageberechtigte, Entwurfsverfasser, Nachweisberechtigte, Prüfingenieure) sowie an das Ende eines Verwaltungsverfahrens (Baugenehmigungsbescheid).

Die BVPI spricht sich für alle in der BVPI zusammengeschlossenen Prüfingenieure und Prüfsachverständigen nachdrücklich für die Beibehaltung des Schriftformerfordernisses für die Prüfberichte sowie alle geprüften Unterlagen aus.
Ein vollständiger Ersatz der Schriftform mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift wird ebenfalls unterstützt. Im Hinblick auf kleinere Prüfbüros gilt es hier angemessene Übergangsregelungen zu treffen.

Stellungnahme MBO / MBauVorlV